PRESSEMITTEILUNG DES ULD VOM
16.05.2012
Am 11. Mai 2012 ist Facebook erneut mit Vorschlägen für
die Änderung seiner Datenverwendungsregeln an die Öffentlichkeit getreten. Zwei
solcher Versuche des einseitigen Festlegens der Verarbeitungsbestimmungen waren
schon erfolglos, weil jeweils über 7000 Nutzende den Vorschlägen widersprochen
hatten. Das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD)
hat die geplanten Änderungen gesichtet und musste feststellen, dass erneut
keine wesentlichen Verbesserungen und sogar weitere Verschlechterungen aus
Datenschutzsicht vorgesehen sind, z. B. Ermächtigungen für eine noch längere
Speicherung und Nutzung der Daten. Wenn wirklich etwas mehr Transparenz
hergestellt wird, dann dadurch, dass die unzulässigen Verarbeitungen genauer
beschrieben werden.
Die vom irischen Datenschutzbeauftragten vor fünf Monaten
geäußerte Kritik in einem Auditbericht wird zwar aufgegriffen, aber die dort
geforderten tatsächlichen Änderungen nicht umgesetzt. Der Leiter des ULD ´Thilo
Weichert kommentiert:
„Facebook nervt, indem es die Öffentlichkeit mit immer
wieder neuen Scheinmanövern hinhält. Facebook muss nicht einfach sein
Kleingedrucktes ändern, sondern seine Geschäftspolitik und seine
Datenverarbeitung.
Hierüber muss dann Transparenz hergestellt werden. Reale
Optionsmöglichkeiten sind für die Betroffenen einzurichten, wobei die
Grundeinstellung auf weitestgehende Vertraulichkeit ausgerichtet sein muss. Die
Übermittlung von Nutzungsdaten in die USA ist zu stoppen.
Reale Transparenz könnte Facebook herstellen, indem das
Unternehmen uns Aufsichtsbehörden aussagekräftige Dokumentationen vorlegen
würde. Dies wurde dem ULD im September 2011 versprochen. Bis heute haben wir
aber nichts erhalten.
Wir können Facebook-Nutzenden nur ein weiteres Mal
empfehlen, gegen die geplanten Datenverwendungsrichtlinien Einspruch
einzulegen. Forderungen dazu finden sich unter www.our-policy-org. Würden diese
umgesetzt, wäre Facebook zwar noch nicht in der Rechtskonformität angelangt,
aber auf dem Weg dorthin. Jedem, der meint, Facebook behördlich oder
kommerziell nutzen zu müssen, empfehle ich die Lektüre der bisherigen und der
geplanten Datenverwendungsregelungen, um zu erfahren, mit welchem windigen
Unternehmen er kooperiert. Und wer meint, mit Datenschutzverstößen reich werden
zu können und gefasst ist, sich hierbei zu täuschen, dem ist nach Börsengang
von Facebook der Aktienkauf zu empfehlen. Das ULD hofft, dass das
Verwaltungsgericht Schleswig jetzt bald die Termine für die Verfahren gegen
unsere Facebook-Verfügungen festlegt, auch wenn zwei Kläger ihre
Klagebegründungen immer noch nicht vorgelegt haben.“
Die geplanten Änderungen der Datenverwendungsrichtlinien
finden sich unter