Heute haben die europäischen Datenschutzbehörden dem
US-amerikanischen Unternehmen Google das Ergebnis ihrer Prüfung der
Datenschutzerklärung mitgeteilt, die das Unternehmen am 1. März 2012 in
Kraft gesetzt hatte. Die Prüfung wurde durch die französische
Datenschutzaufsichtsbehörde Commission Nationale de l'Informatique et
des Libertés (CNIL) durchgeführt.
Dazu erklärte der
Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Peter
Schaar: Leider hat sich die Erwartung von mehr Transparenz und
Wahlmöglichkeit für die Nutzerinnen und Nutzer nicht erfüllt. Die
Zusammenfassung und Kürzung der Datenschutzerklärung führt nicht zu
einem dringend erforderlichen Informationsgewinn, sondern zu einem
Informationsverlust. Die Verknüpfung von Nutzerdaten aus verschiedenen
Google-Diensten zu einem umfassenden Metaprofil ist aus
datenschutzrechtlicher Sicht nicht akzeptabel. Die Nutzerinnen und
Nutzer wurden weder um Einwilligung gebeten, noch besitzen sie eine
Widerspruchsmöglichkeit, sofern sie den Dienst weiterhin nutzen wollen.
Am
1. März 2012 war die neue Datenschutzerklärung in Kraft getreten, mit
der die Datenschutzerklärungen der verschiedenen Google-Dienste auf eine
Haupterklärung und einige produktbezogene Erklärungen reduziert wurden.
Schon im Vorfeld sorgte die in jeder Hinsicht radikale Maßnahme für
viel Diskussionen und Kritik. Die europäischen Datenschutzbehörden
beschlossen daher, die Datenschutzerklärung einer detaillierten Prüfung
zu unterziehen.
Quelle: Pressemitteilung des Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit vom 16.10.2012