Das BayLDA hat in einem ersten Durchgang 13.404
Webseiten auf den datenschutzkonformen Einsatz von Google Analytics hin
überprüft.
Hierfür hat es eine eigene Software entwickelt, mit der
automatisiert festgestellt werden kann, ob Google Analytics entsprechend
den o.g. Vorgaben eingesetzt wird.
Geplant ist, in absehbarer Zeit auch
die datenschutzkonforme Nutzung anderer Programme zur
Reichweitenmessung zu überprüfen.
Die Prüfung hatte zum Ergebnis, dass auf den
geprüften 13.404 Webseiten bei 10.955 Google Analytics nicht eingesetzt
wird und bei den 2.449 Webseiten bayerischer Anbieter, die Google
Analytics nutzen, nur 78 (d.h. 3%) das Tracking-Programm
datenschutzkonform einsetzen.
Soweit der Einsatz nicht
datenschutzkonform erfolgt, wird das BayLDA an die übrigen 2.371
Webseitenbetreiber herantreten, sie über das Ergebnis der Prüfung
informieren und auffordern, den Einsatz des Programms gemäß den o.g.
Vorgaben datenschutzkonform zu gestalten.
"Die Webseitenbetreiber in Bayern, die noch
Defizite bei der Umsetzung der datenschutzrechtlichen Vorgaben
aufweisen, werden von uns angeschrieben und in einem ersten Schritt
aufgefordert, diese zu beheben. Wir sehen dies als Beitrag zur
Qualitätssicherung für die Unternehmen einerseits und Sicherstellung des
Schutzes des allgemeinen Persönlichkeitsrechts der Nutzer andererseits
an“ so Thomas Kranig, Präsident des Bayerischen Landesamtes für Datenschutzaufsicht.
Laut dem Nachrichtensender n-tv wurden bereits sechsseitige Schreiben an die besagten Unternehmen versandt.
Bußgeldverfahren wollen die Bayern vorerst allerdings vorerst nur für
den Fall einleiten, wenn ein Webseitenbetreiber sich nach
entsprechender Aufforderung durch das BayLDA nachhaltig weigert, sein
Programm anzupassen.
Dann könnten Strafen von bis zu 50.000
Euro fällig werden.