Freitag, 11. Mai 2012

Analytics-Nutzer im Visier des Bayerischen Landesamt für Datenschutzaufsicht

Das BayLDA hat in einem ersten Durchgang 13.404 Webseiten auf den datenschutzkonformen Einsatz von Google Analytics hin überprüft. 

Hierfür hat es eine eigene Software entwickelt, mit der automatisiert festgestellt werden kann, ob Google Analytics entsprechend den o.g. Vorgaben eingesetzt wird. 
Geplant ist, in absehbarer Zeit auch die datenschutzkonforme Nutzung anderer Programme zur Reichweitenmessung zu überprüfen.

Die Prüfung hatte zum Ergebnis, dass auf den geprüften 13.404 Webseiten bei 10.955 Google Analytics nicht eingesetzt wird und bei den 2.449 Webseiten bayerischer Anbieter, die Google Analytics nutzen, nur 78 (d.h. 3%) das Tracking-Programm datenschutzkonform einsetzen. 
Soweit der Einsatz nicht datenschutzkonform erfolgt, wird das BayLDA an die übrigen 2.371 Webseitenbetreiber herantreten, sie über das Ergebnis der Prüfung informieren und auffordern, den Einsatz des Programms gemäß den o.g. Vorgaben datenschutzkonform zu gestalten.

"Die Webseitenbetreiber in Bayern, die noch Defizite bei der Umsetzung der datenschutzrechtlichen Vorgaben aufweisen, werden von uns angeschrieben und in einem ersten Schritt aufgefordert, diese zu beheben. Wir sehen dies als Beitrag zur Qualitätssicherung für die Unternehmen einerseits und Sicherstellung des Schutzes des allgemeinen Persönlichkeitsrechts der Nutzer andererseits an“ so Thomas Kranig, Präsident des Bayerischen Landesamtes für Datenschutzaufsicht.

Laut dem Nachrichtensender n-tv wurden bereits sechsseitige Schreiben an die besagten Unternehmen versandt.
Bußgeldverfahren wollen die Bayern vorerst allerdings vorerst nur für den Fall einleiten, wenn ein Webseitenbetreiber sich nach entsprechender Aufforderung durch das BayLDA nachhaltig weigert, sein Programm anzupassen. 
Dann könnten Strafen von bis zu 50.000 Euro fällig werden.