Mittwoch, 16. Mai 2012

Facebook erneut im Visir der Aufsichtsbehörden


PRESSEMITTEILUNG DES ULD VOM   16.05.2012
 
Am 11. Mai 2012 ist Facebook erneut mit Vorschlägen für die Änderung seiner Datenverwendungsregeln an die Öffentlichkeit getreten. Zwei solcher Versuche des einseitigen Festlegens der Verarbeitungsbestimmungen waren schon erfolglos, weil jeweils über 7000 Nutzende den Vorschlägen widersprochen hatten. Das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD) hat die geplanten Änderungen gesichtet und musste feststellen, dass erneut keine wesentlichen Verbesserungen und sogar weitere Verschlechterungen aus Datenschutzsicht vorgesehen sind, z. B. Ermächtigungen für eine noch längere Speicherung und Nutzung der Daten. Wenn wirklich etwas mehr Transparenz hergestellt wird, dann dadurch, dass die unzulässigen Verarbeitungen genauer beschrieben werden.

Die vom irischen Datenschutzbeauftragten vor fünf Monaten geäußerte Kritik in einem Auditbericht wird zwar aufgegriffen, aber die dort geforderten tatsächlichen Änderungen nicht umgesetzt. Der Leiter des ULD ´Thilo Weichert kommentiert:

„Facebook nervt, indem es die Öffentlichkeit mit immer wieder neuen Scheinmanövern hinhält. Facebook muss nicht einfach sein Kleingedrucktes ändern, sondern seine Geschäftspolitik und seine Datenverarbeitung.
Hierüber muss dann Transparenz hergestellt werden. Reale Optionsmöglichkeiten sind für die Betroffenen einzurichten, wobei die Grundeinstellung auf weitestgehende Vertraulichkeit ausgerichtet sein muss. Die Übermittlung von Nutzungsdaten in die USA ist zu stoppen.
Reale Transparenz könnte Facebook herstellen, indem das Unternehmen uns Aufsichtsbehörden aussagekräftige Dokumentationen vorlegen würde. Dies wurde dem ULD im September 2011 versprochen. Bis heute haben wir aber nichts erhalten.

Wir können Facebook-Nutzenden nur ein weiteres Mal empfehlen, gegen die geplanten Datenverwendungsrichtlinien Einspruch einzulegen. Forderungen dazu finden sich unter www.our-policy-org. Würden diese umgesetzt, wäre Facebook zwar noch nicht in der Rechtskonformität angelangt, aber auf dem Weg dorthin. Jedem, der meint, Facebook behördlich oder kommerziell nutzen zu müssen, empfehle ich die Lektüre der bisherigen und der geplanten Datenverwendungsregelungen, um zu erfahren, mit welchem windigen Unternehmen er kooperiert. Und wer meint, mit Datenschutzverstößen reich werden zu können und gefasst ist, sich hierbei zu täuschen, dem ist nach Börsengang von Facebook der Aktienkauf zu empfehlen. Das ULD hofft, dass das Verwaltungsgericht Schleswig jetzt bald die Termine für die Verfahren gegen unsere Facebook-Verfügungen festlegt, auch wenn zwei Kläger ihre Klagebegründungen immer noch nicht vorgelegt haben.“

Die geplanten Änderungen der Datenverwendungsrichtlinien finden sich unter